Ablauf und Kosten

Da ich keinen Kassensitz habe, biete ich keine Therapieplätze für Patienten an, die über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.

Ich biete Termine ausschließlich für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an.

Vor dem Erstgespräch

Nach Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch oder ich nehme Ihr Kind auf die Warteliste.

Bitte laden Sie vor dem Termin die Behandlungsvereinbarung, die Honorarvereinbarung und weitere Formulare herunter und bringen diese unterschrieben zum ersten Termin mit.

Hilfreich ist es auch, wenn Sie das U-Heft, Zeugnisse und Vorbefunde (z.b.: Arztbriefe, Bericht von Kindergarten oder Ergotherapie) mitbringen.

Eltern von Kindern und Jugendlichen, die privat versichert sind, sollten die Möglichkeit der Kostenübernahme im Vorfeld erfragen. Die private Krankenversicherung und Beihilfe erstattet in der Regel die Durchführung von 5 Probatorischen Sitzungen ohne weiteres Antragsverfahren.

Für das Erstgespräch nehme ich mir etwas mehr Zeit, damit wir uns in Ruhe kennenlernen und alle Fragen klären können. Daher liegt der Steigerungssatz für das Erstgespräch je nach Dauer bei dem 2,8- bis 3,5-fachen Satz. Die Kosten können bis zu 153 Euro betragen.

Nach dem Erstgespräch

Die ersten, sogenannten probatorischen Sitzungen, dienen zum Kennenlernen und zur genauen Erfassung des Anliegens und der Prüfung, ob eine Verhaltenstherapie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und erfolgversprechend erscheint. Bei Kindern müssen sich nicht nur diese, sondern auch deren Bezugspersonen auf eine Zusammenarbeit einlassen können. Nur dann wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Beihilfe oder Krankenkasse gestellt.

Es findet eine Diagnostik und ausführliche Anamnese statt. Je jünger die Kinder, desto wichtiger sind die Informationen der Eltern und Bezugspersonen.

Sofern wir gemeinsam zu dem Ergebnis gelangen, dass eine weitere therapeutische Behandlung indiziert ist, wird das weitere Vorgehen besprochen.

Zusammen entwickeln wir Ziele und Vorgehensweisen für die Behandlung.

Im Anschluss kann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden. Hierzu sendet Ihnen Ihre Krankenkasse und die Beihilfe Unterlagen zu. Bitte kümmern Sie sich selbst um die Zusendung der Unterlagen. Ich helfe Ihnen dann gerne beim Ausfüllen. Den zugesendeten Konsiliarbericht, füllt der Haus- oder Kinderarzt aus.

Beihilfe/Privatversicherung

Mein aktueller Satz liegt bei dem Steigerungsfaktor 2,8 für die Ziffer 870 GOÄ/GOP. Dies entspricht einem Betrag von 122,40 Euro je 50 Minuten. Hinzu kommen ggfs. Kosten für das Durchführen und Auswerten von Tests, biografischer Anamnese, die Erstellung eines Arztbriefes oder telefonische Beratung.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung verantwortlich.

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie unabhängig davon, wie Ihr Kind versichert ist einen Vertrag mit mir abschließen. Der Vorteil ist, dass Sie keine Krankenkasse informieren müssen und somit auch keine Diagnose bekannt gegeben wird. Wir können eine flexible Anzahl an Sitzungen vereinbaren.

Die Kosten pro Therapiesitzung für Selbstzahler betragen, angelehnt an die GOÄ/GOP 120,40 Euro je 50 Minuten.

Testung

Manche Eltern wünschen eine Testung außerhalb des Gesundheitssystems. Gründe könnten der Verdacht auf eine hohe oder niedrige Intelligenz oder Teilleistungsstörung sein.

Für eine Intelligenztestung mit der Kaufman Assessment Battery for children (KABC-II) fallen inklusive 1,5-stündiger Testung; Auswertung und 1 Beratungsgespräch Kosten in Höhe von ca. 450 Euro an.

Jedes weitere Beratungsgespräch wird mit dem o.g. Satz für Selbstzahler berechnet

Für jede weitere Testung (z.B. auf Teilleistungsstörung) berechne ich ca. 175 Euro.

Ausfallhonorar

Ein vereinbarter Termin wird für Sie bzw Ihr Kind reserviert und steht somit keinem anderen Patienten zur Verfügung. Wird ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig d.h. weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt und kann kurzfristig kein anderer Patient den Termin wahrnehmen, wird ein Ausfallhonorar fällig, welches dem Rechnungsempfänger privat in Rechnung gestellt wird. Dies gilt auch, wenn ein Termin z.B. durch Krankheit, verspätete Bahn oder andere nicht verschuldete Gründe versäumt wird, also unabhängig vom Absagegrund. Das Ausfallhonorar beträgt 60 Euro.